"Windkraftpotentialstudie nach aktuellem Windenergie-Erlass NRW"
Die Notwendigkeit zur Voruntersuchung eines Gemeindegebietes resultiert aus dem aktuellen Windenergie-Erlass NRW Kapitel 4.3.1. (Seite 327 Absatz 2) und berücksichtigt daher insbesondere die neuen Vorgaben sowie die neuen Anforderungen moderner Anlagentypen. In der Analyse werden die städtebaulichen, umwelt- und windenergiebezogenen Kriterien für die Planung von Windenergieanlagen für das gesamte Gemeindegebiet dargelegt. Dies ist die fachliche Voraussetzung zu einer dann folgenden planungsrechtlichen Neuausweisung oder auch Bestätigung von Konzentrationszonen.
Über diesen weiterführenden formalen Planungsschritt kann erst nach Vorliegen dieser grundlegenden Eignungs-Untersuchung beraten werden. In einem nachfolgen FNP-Verfahren werden dann (eingegrenzt auf die potentiell geeigneten Konzentrationsflächen) die Detailuntersuchungen (Landschaftsbildanalyse, Schattenwurf-, Immissionsschutz- und Artenschutzgutachten) durchgeführt.
Nachfolgende Leistungen werden dabei erbracht:
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und der Ermittlung des erforderlichen Leistungsumfangs des Windenergie-Konzeptes
- Recherche und Beschaffung der erforderlichen digitalen Daten sowie Zusammenstellung verfügbarer planungsrelevanter Unterlagen (z.B. FNP-Plan, Luftbilder, ALK, DGK)
- Erstellung einer kartografischen Plangrundlage
- Erstellung eine Kriterienkataloges hinsichtlich potentiell geeigneter Flächen zur Windenergienutzung in Abstimmung mit der Verwaltung
- Sichten und prüfen der rechtskräftigen Windenergieanlagenplanung der Gemeinde im Hinblick auf Möglichkeit des Repowering
- Übernahme der von Fachbehörden (z.B. Untere Landschaftsbehörde, Landesbetrieb Wald und Holz,) vorgegebenen Kriterien
- Ortsbesichtigungen und Fotodokumentation
Leistungsphase 2: Erarbeitung eines Windenergie-Konzeptes
- Abstimmung der beabsichtigten Vorgehensweise mit der Gemeinde
- Unter Beachtung des vorhandenen Planungsrechts der Gemeinde und der angrenzenden Kommunen werden (in einem ersten, vorbereitenden Planungsschritt) in Form einer geographischen Ausschluss- und Restriktionsanalyse zunächst die, auf der Grundlage der Ziele von LEP und Regionalplan sowie der Vorgaben des Windenergieerlasses NRW 2011 und sonstiger planungsrelevanter Gesetze und Verordnungen, die unterschiedlichen Ausschluss-Kriterien (z.B. städtebaulich, infrastrukturell, umweltplanerisch, naturschutzfachlich) überlagernd dargestellt, um die nicht für Windenergieanlagen geeigneten Flächen des Gemeindegebietes zu ermitteln
- Prüfung der aus der Analyse resultierenden potenziellen Flächen für Windenergiezonen auf ihre Eignung zur Windkraftnutzung (Windhöffigkeit/ Vergütungsanspruch gemäß EEG-Gesetz)
- Die so ermittelten Flächen werden auf Basis von Flächengröße, lagebezogenen Eigenheiten, Erschließung (Verkehrsanbindung, Netzanschluss) beurteilt
- Ausarbeitung eines Vorschlages für die Einrichtung geeigneter Windenergie-Konzentrationszonen unter Berücksichtigung der von der Gemeinde vorgegebenen Mindestanzahl von Anlagen je Konzentrationsfläche
- Vorabstimmung der Ergebnisse mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit den zu beteiligenden Fach- und Genehmigungsbehörden und den Nachbar-gemeinden
- Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Zwischenbericht (Kartendarstellungen mit ergänzendem Textteil)
Leistungsphase 3: Vorentwurf des Windenergie-Konzeptes
- Erörterung der Voruntersuchung mit der Gemeinde, ggf. Festlegung von Prioritäten sowie Einfügen von Ergänzungen/ Änderungen
- Erstellung eines Erläuterungsberichts zum Windenergiekonzept
- Abstimmung des Vorentwurfes mit den Fach- und Genehmigungsbehörden (z.B. ULB, Bezirksregierung)
Leistungsphase 4: Endfassung des Windenergie-Konzeptes
- Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Gesprächen mit den Behörden
- Darstellung des Konzeptes zur Ausweisung von Windenergie-Konzentrationszonen in mehrfarbigen Karten und Textteil (Erläuterungsbericht)
- Vorstellen des Konzeptes vor den politischen Gremien der Gemeinde sowie ggf. in einer Bürgerversammlung
Voraussetzung für die Erstellung der Windenenergie-Eignungsuntersuchung ist das Zur-Verfügung-Stellen der erforderlichen digitalen Datengrundlagen, wie Grundlagenkarten (ALK, DGK), Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Landschaftsinformationen des Fachinformationssystems @LINFOS, Forsteinrichtungswerk, etc., sowie einer zugrunde zu legenden Windertragsprognose für das Gemeindegebiet (ebenfalls digital).







