Am 17.10.2013 hat der Landtag NRW die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (Süw VO Abw) beschlossen. In dieser Verordnung wurden zwei Inhalte zusammengefasst: – Die vorher gültige Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kanal) – Der aufgehobene § 61 a des Landeswassergesetzes Für die öffentlichen Abwasserkanäle und die Leitungsnetze privater Betreiber mit einer Einzugsgebietsfläche, die größer als 3 ha ist, wurden