In Ausgabe 3/2011 haben wir bereits über die beschränkten Möglichkeiten des Bauens im sog. „Außenbereich“ berichtet, die sich im Wesentlichen auf die sogenannten „privilegierten“ Bauvorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beschränken.
Zu diesen zählen insbesondere Vorhaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, ortsgebundene Gewerbebetriebe, Ver-, Entsorgungs- und bestimmte Energieanlagen. Abseits der vorgenannten eng eingegrenzten privilegierten Vorhaben ist es schwer im Außenbereich Bauvorhaben umzusetzen. Hintergrund hierfür sind öffentliche Belange wie der Umwelt- und Naturschutz,...