Mit der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung NRW ist auch der Barrierefreiheit im Bauwesen eine größere Bedeutung zugesprochen worden.
Nach einer Vorlaufzeit von einem Jahr ist es seit Anfang des Jahres für große Sonderbauten, öffentliche Gebäude und Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 mit Wohnungen Pflicht, im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein Barrierefrei-Konzept einzureichen.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden dabei primär die DIN 18040 und die Arbeitsstättenrichtlinie.
Das Konzept unterteilt sich in zwei Bereiche. Im textlichen Teil werden alle Punkte der...