PE NEWS

Barrierefreiheit – ein Thema mit Zukunft

…von PE Becker aktuell in die Gegenwart umgesetzt

„Es kann jeden treffen …“

Die Notwendigkeit von barrierefreien Baulösungen betrifft schwerpunktmäßig die Gruppe der Behinderten; aber auch Senioren, Benutzer von Kinderwagen, Kleinkinder und Transporte von Gepäck, Möbelstücken etc. Stichwort ist also der Nutzen für alle! Entscheidende Vorteile sind ein höherer Komfort, größere Sicherheit und eine Verminderung der Ausgrenzung von Menschen mit Handicaps. Dies spielt insbesondere eine große Rolle auf dem Sektor von Verwaltungs- und Firmengebäuden, in denen Beschäftigte, Kunden und Besucher mit ihren speziellen Bedürfnissen nicht ausgegrenzt, sondern integriert werden sollen.

Gesetzliche Vorgaben – die Basis Unter der Prämisse des Artikels 3, Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) „Niemand darf wegenseiner Behinderung benachteiligt werden“ und damit der Verwirklichung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in selbstbestimmter Lebensführung trat 2002 auf Bundesebene das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Die Umsetzung für Nordrhein-Westfalen wurde durch die Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) zum 01.01.2004 gestartet. Beiden Gesetzen ist gemeinsam, dass jeweils in § 5 konkrete Zielvereinbarungen für die Behindertenverbände als Rechtsinstrument festgelegt sind.In der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) werden in § 55 BauO NRW die Gebäude definiert, die von Menschen mit Behinderung, Senioren und Personen mit Kleinkindern barrierefrei ohne fremde Hilfe erreichbar sein müssen.

Dies gilt für die vom Besucherverkehr genutzten Teile folgender öffentlicher Gebäude:

• Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens

• Sport- und Freizeitstätten

• Einrichtungen des Gesundheitswesens

• Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude

• Verkaufs- und Gaststätten• Stellplätze, Garagen

• Toilettenanlagen Umfassender, nämlich die gesamte Anlage betreffend, gilt die Barrierefreiheit für Gebäude, die für Behinderte und Senioren errichtet werden:

• Tagesstätten, Schulen, Werkstätten und Heime für Behinderte

• Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Altenwohnungen

Satz 4 des § 55 legt die baulichen Detailabmessungen sowie sonstige Voraussetzungen für die genannten Gebäude fest:

• Mindestens ein stufenloser Eingang

• Mindestdurchgangsbreite von Eingängen: 0,90 m

• Ausreichende Bewegungsfläche vor den Türen

• Rampen: Maximalneigung 6 %, Mindestbreite 1,20 m, beidseitiger, griffiger Handlauf, Podest am Ende und alle

6 m ein Zwischenpodest mit einer jeweiligen Länge von 1,50 m

• Treppen mit Handläufen an beiden Seiten über den Gesamtbereich reichend

• Flure: Mindestbreite 1,40 m

• WC-Raum: für Rollstuhlfahrer geeignet und entsprechend gekennzeichnet

Neue DIN-Normen – die Vorgaben Grundlage des modernen barrierefreien Planens ist die neue DIN-Norm 18040, Teil 1 und 2. Teil 1 mit dem Titel „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist bereits seit Oktober 2010 in Kraft, Teil 2 mit dem Titel „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen“ wird aktuell vorgelegt. Sie löst damit die vorherigen DIN-Normen 18024 und 18025 nach einer zwölfjährigen Novellierungsphase ab. Für die neuen DIN-Normen, geltend für Neubauten, wird auch die Anwendung für Umbauten und Renovierungsmaßnahmen empfohlen. Sie ist mehr als nur Planungsgrundlage, denn sie formuliert sogenannte Schutzziele, mit denen Vorgaben der Sicherheit, Funktionalität und des Komforts definiert werden.

Damit wird eine höhere Transparenz für den Planer, den Architekten, den Bauherrn und letztendlich des Nutzers erreicht. Neu in Teil 1 ist die Herausstellung sensorischer Anforderungen, das „2-Sinne-Prinzip“. Hier erfolgt die Informationsaufnahme durch die Kombination von Hören, Sehen oder Tasten. Die Besonderheit der DIN 18040-2 wird sein, dass sie Beispiellösungen begrenzt auf Neubauten präsentiert, bei denen ein gewisser Spielraum hinsichtlich der Abmessungen besteht, allerdings unter der Prämisse der Wahrung der in Teil 1 geforderten Schutzziele. Somit wird hier eine größtmögliche Flexibilität für Individuallösungen ermöglicht.

Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen, sodass die Norm auf der Basis von folgenden acht Schwerpunkten entwickelt wurde:

• Verschiedene Lebensphasen

• Formenlehre

• Körpermaße

• Fortbewegungsmöglichkeiten• Bewegungsgeschwindigkeit

• Raumbedürfnisse

• Veränderte Perspektiven

• Nutzungsnotwendigkeit technischer Hilfen

Der Charakter der DIN-Norm 18040-1 besteht in ihrer Multifunktionalität hinsichtlich der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Seh-, Hör- und Motorik-Behinderungen wie auch den Anliegen von Senioren, Kindern und anderen Kleinwüchsigen sowie Menschen mit vielfachen Transportbedürfnissen. Eine kurze Darstellung der Essentials der Norm verdeutlicht auf der Basis der sogenannten bindenden Fertigmaße den hohen Grad der Praktikabilität in der Umsetzung.

PE Becker-Planungen – die Umsetzung

Die PE Becker GmbH positioniert sich schon seit Längerem mit sorgfältig geplanten, praktikablen und kostengünstigen Realisierungen auch auf diesem Spezialsektor. Bei sämtlichen Bauvorhaben, auch wenn die Barrierefreiheit vom Gesetzgeber nicht gefordert ist, wird das Thema beim Kunden angesprochen und bei Bedarf umgesetzt. Bei den gebauten Seniorenheimen war es selbstverständlich, dass die Barrierefreiheit gewährleistet war. Die PE Becker GmbH realisiert zunehmend auch im Gewerbe- und Industriebereich

– insbesondere bei Verwaltungsgebäuden

– Bauvorhaben, die für alle Menschen komfortabel nutzbar sind.

Weitere Informationen zur Abteilung:

Städtebau – Bauleitplanung

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