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Das Barrierefrei-Konzept

Mit der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung NRW ist auch der Barrierefreiheit im Bauwesen eine größere Bedeutung zugesprochen worden.

Nach einer Vorlaufzeit von einem Jahr ist es seit Anfang des Jahres für große Sonderbauten, öffentliche Gebäude und Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 mit Wohnungen Pflicht, im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein Barrierefrei-Konzept einzureichen.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden dabei primär die DIN 18040 und die Arbeitsstättenrichtlinie.

Das Konzept unterteilt sich in zwei Bereiche. Im textlichen Teil werden alle Punkte der barrierefreien Nutzbarkeit des Gebäudes in schriftlicher Form erläutert. Dazu werden die einzelnen Ziele aufgezeigt, welche sich aus den geltenden Normen und Rechtsformen ergeben. Diese Ziele werden durch, auf das Gebäude angepasste Maßnahmen, erfüllt.

Im zeichnerischen Teil werden die einzelnen Maßnahmen und wie diese sich gegenseitig beeinträchtigen bzw. unterstützen in Plänen dargestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die stufenlose Nutzung von Gebäuden gelegt. Dazu wird sowohl das Innere des Gebäudes als auch die äußere Erschließung, wie z. B. die Anbindung des Gebäudeeingangs an den ÖPNV oder an barrierefreie Parkplätze, betrachtet.

Ein stufenloses Gebäude erreicht man zumeist durch ordnungsgemäß ausgeführte Rampen und Aufzüge. Einen weiteren wichtigen Aspekt bildet die Rettung und Evakuierung von Menschen mit Einschränkungen. Hierbei kommt das Zwei-Sinne-Prinzip zum Tragen, bei dem es darum geht, Informationen immer auf mindestens zwei Sinneswegen zu übermitteln. So wird ein Alarm zumeist sowohl akustisch als auch optisch ausgesendet. Somit können taube und blinde Personen die Notsituation erkennen und sich in Sicherheit bringen.

Mit Hilfe des Barrierefrei-Konzeptes wird es Menschen mit Einschränkungen ermöglicht, eigenständig und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies betrifft auch die Nutzung eines Gebäudes mit einem Kinderwagen. Denn auch für eine solche Person ist eine Treppe ein unüberwindbares Hindernis, obwohl sie selbst in ihrem Bewegungsablauf nicht eingeschränkt ist.

Die Barrierefreiheit stellt für jede gesellschaftliche Gruppe eine Erleichterung des Alltags dar. Mit dem Barrierefrei-Konzept erfüllt man in der Planung je nach Gebäude bzw. Gebäudeteil die entsprechenden Anforderungen, welche diese an die Barrierefreiheit stellen. Die Ergebnisse des Konzeptes müssen während des Baus des Gebäudes entsprechend berücksichtigt werden, erst dann ist das Gebäude mit Fertigstellung auch komplett barrierefrei nutzbar.

Die PE Becker GmbH hat ihr Portfolio um diesen zukunftsträchtigen Bereich des Bauens erweitert und steht ihren Bauherren vom ersten Entwurf über das fertige Barrierefrei-Konzept bis zur ordnungsgemäßen Ausführung der Vorgaben zur Seite.

Die Barrierefreiheit wird die Baubranche in den nächsten Jahren stark beeinflussen, und bei einer Vielzahl an Projekten wird man sich mit dieser Thematik intensiver auseinandersetzen müssen.

Jannik Jentges, B.Eng., Abteilung Hoch- und Ingenieurbau