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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Geschichtliches

Die Geschichte der „Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure“ (Kurz HOAI) reicht weit zurück. Die erste Honorarordnung für Architekten wurde im Jahre 1950 eingeführt und nannte sich Gebührenordnung für Architekten(kurz GOA). Die erste Gebührenordnung für Ingenieure (kurz GOI) wurde Jahre 1956 rechtskräftig.

Am 1. Januar 1977 löste eine neue Verordnung die GOA und die GOI ab und vereinte die beiden Gebührenordnungen zur HOAI. Sie wurde seither mehrfach geändert, zuletzt anlässlich der Anpassung an eine neue europäische Dienstleistungsrichtlinie im Jahre 2009. Die Architekten und Ingenieure befinden sich dabei in guter Gesellschaft mit den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, den Notaren, Ärzten und Rechtsanwälten, die ebenfalls ihre Leistungen über Gebührenordnungen abrechnen.

Warum wurde eine Honorarordnung eingeführt ?

Die Einführung von Preisrecht für Leistungen der Architekten und Ingenieure war verschiedenen Leitgedanken geschuldet. Einige sollen hier kurz erwähnt werden:

1. Schutz der Bauherren

Die vielfältigen Leistungen, die Architekten als Treuhänder ihrer Auftraggeber erbringen, bedingen eine ständige Rückkopplung zum Auftraggeber, dessen Vorgaben und Wünsche umgesetzt werden müssen. Solche Leistungen lassen sich nicht – wie etwa materielle Güter – nach Zahl, Maß oder Gewicht bemessen. Durch die HOAI wird die Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren in Leistungsbildern und -schritten abstrakt beschrieben und hierdurch das Entgelt kalkulierbar gemacht.

2. Leistungs- und Kostentransparenz

Durch die Beschreibung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren in der HOAI werden Arbeitsinhalte und -abläufe offengelegt. Der Auftraggeber kann nachvollziehen und kontrollieren, ob die vertraglich zugesagten Leistungen ordnungsgemäß und termingerecht erbracht worden sind.

3. Sicherung der Leistungsqualität

Die HOAI sichert dem Architekten eine auskömmliche wirtschaftliche Grundlage für die Auftragserfüllung. Nur so kann er seine Unabhängigkeit gegenüber allen am Bau Beteiligten sicherstellen. Auf diese Weise ermöglicht und schützt die HOAI die Trennung von Planung und Bauausführung und damit die treuhänderische Funktion der Architekten und Ingenieure für den Bauherrn.

4. Mehr Sicherheit in der Kostenplanung

Kalkulationssicherheit ist oberstes Gebot, wenn es um Planung, Bau und Unterhalt von privaten, öffentlichen, gewerblichen oder industriellen Bauwerken geht. Preis, Leistung und Qualitätsanforderung werden durch die Anwendung der HOAI transparent.

5. Sicherung der Baukultur

Durch verlässliche Angaben zur Honorarhöhe schützt die HOAI vor allem kleine und mittelständisch geprägte Büros. Architekten und Ingenieure können sich damit auf die zu erbringenden Planungsleistungen konzentrieren. Entsprechend hoch sind die Qualität dieser Leistungen und die Bereitschaft von Architekten und Ingenieuren, ihr Leistungsspektrum kontinuierlich weiter zu entwickeln und damit ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Qualität in der Planung unserer gebauten Umwelt ist ein wichtiges öffentliches Gut. Daher ist die HOAI auch ein wichtiges Element zur Sicherung einer nachhaltigen Baukultur in Deutschland.

Trotz immer wieder aufkommender Diskussionen um die Bedeutung der HOAI für den europäischen Wirtschaftsraum, war und ist die HOAI in Deutschland verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie ist damit seit über 60 Jahren die wirtschaftliche Grundlage deutscher Architekten und Ingenieure und definiert über Ihre leistungsbezogenen Anforderungen eine für den Bauherrn nachvollziehbare und nachhaltige Baudienstleistung.

Weitere Informationen finden Sie auf pe-becker.de