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Gute Perspektiven für die Windenergienutzung auf Waldflächen?

Neuer Leitfaden konkretisiert die Nutzung von Waldflächen für die Windenergienutzung von Nordrhein-Westfalen.

Herr Wollgarten, die Windenergie nimmt unter den regenerativen Energien eine Top-Position ein, ist es auch ein Top-Thema in Ihrer Abteilung?

Ja, vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussion und der Ereignisse der jüngeren Vergangenheit, hat der politische Wille der Steigerung der Windenergienutzung nun auch die konkrete Planungsebene erreicht. Dabei stehen wir als Dienstleister mit unserem interdisziplinären Team an der Seite unserer Kunden, insbesondere der kommunalen Planungsträger, um auch auf regionaler Ebene Maßnahmen gegen den voranschreitenden Klimawandel zu ergreifen. Die überregionalen Planungsträger in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben z. B. durch Erlasse, Leitfäden und sonstige Richtlinien Regelungen geschaffen, die neuerliche Planungsaktivitäten speziell der Kommunen erfordern. Ein besonders hervorzuhebender Aspekt ist dabei, dass Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Umständen erstmalig die Waldflächen für die Windenergienutzung öffnet.

Sie sprachen die Nutzung von Waldflächen für die Windenergie bereits an, diesbezüglich hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen neuen Leitfaden für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Welche Rolle spielt dieser Leitfaden bei der planerischen Auseinandersetzung mit dem Thema Windenergie?

Der Wald stellt einen besonders sensiblen und ökologisch wertvollen Raum dar, der vor einer Inanspruchnahme für anderweitige Nutzungen besonders zu begutachten ist. Vor dem Hintergrund des Windenergieerlasses der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 11. Juli 2011 versetzt uns der nun veröffentlichte Leitfaden in die Lage, landesweit Waldflächen einheitlich zu beurteilen und die ökonomisch, ökologisch und forstlich optimal geeigneten Standorte für Windenergieanlagen im Wald heraus zu filtern.

Ist es jedoch nicht so, dass für die Nutzung von Waldstandorten auch für Windenergieanla-gen eine hohe Beurteilungsschwelle angesetzt wird?

Das ist richtig. Der Wald genießt als zwar forstlich geprägter, aber im wesentlichen relativ naturnaher Raum einen besonderen Schutz. Dieser drückt sich auch in den Zielen der Landesplanung aus, welche im Landesentwicklungsplan zur Gewährleistung einer Sicherung der vielfältigen nachhaltigen Funktionen der Waldgebiete festgelegt sind. Sie dürfen für andere Nutzungen nach derzeitiger Rechtslage nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Nutzung außerhalb des Waldes nicht realisierbar ist. Für die Errichtung von Windparks oder Windenergieanlagen gilt das für die Fälle, in denen eine Nutzung außerhalb des Waldes nicht möglich ist. Kann eine Kommune demnach z. B. im Zuge einer detaillierten Untersuchung nachweisen, dass Offenlandflächen für eine Nutzung durch die Windenergie nicht zur Verfügung stehen, versetzt sie der bereits jetzt rechtsgültige Landesentwicklungsplan in die Lage, Windenergiekonzentrationszonen auf Waldflächen zu planen bzw. dort entsprechende bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen zu schaffen.

Könnte sich diesbezüglich etwas ändern, wenn die zukünftige nordrhein-westfälische Landesregierung eine Novellierung des Landesentwicklungsplanes [LEP] im laufenden Jahr auf den Weg bringt?

Wir können nicht in die Zukunft schauen, jedoch ist anzunehmen, dass eine Novellierung des LEP, welche seitens der bisherigen Landesregierung in NRW angestrebt wurde, eine Lockerung der bisherigen Regelung beinhalten wird. Da derzeit noch keine Entwürfe einer solchen Novelle vorliegen, ist es schwierig zu prognostizieren, in welchem Maße und bis zu welchem Grad die derzeitige Formulierung noch modifiziert wird. Es darf jedoch vermutet werden, dass die politische Absicht besteht, worauf auch die Veröffentlichung eines Leitfadens zur Steuerung der Windenergie auf Waldstandorten und entsprechende Formulierungen im Windenergieerlass auf 2011 hinweist, den Wald in beschränktem Umfange für die Nutzung durch die Windenergie zu öffnen.

Rechtlich scheint in diesem Bereich derzeit einiges im Umbruch zu sein. Als professioneller Planer müssen Sie jedoch die praktische Umsetzung dieser Vorschriften im Auge haben. Was bedeutet das für Sie?

Als Auftragnehmer von Kommunalverwaltungen und Privatkunden und als diversifiziert aufgestelltes Dienstleistungsunternehmen sind wir auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen als Basis unserer Arbeit dringend angewiesen, das heißt zu allererst: Am Puls der Zeit sein, die aktuelle Gesetzgebung beobachten, die aktuelle Rechtsprechung verfolgen und die notwendigen planerischen Konsequenzen daraus ziehen. Unsere Kunden haben selbstverständlich den Anspruch, professionelle Planungen auf der Basis der aktuellen Rechtslage zu erhalten.

Wir haben viel über Nordrhein-Westfalen gesprochen, aber in unmittelbarer Nachbarschaft zu Rheinland-Pfalz sind doch mit Sicherheit auch die dort herrschenden Rahmenbedingungen von Relevanz.

Natürlich endet unsere planerische Tätigkeit nicht an den Landesgrenzen. Die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz sind jedoch etwas anders gelagert als im benachbarten NRW: Hier ist die Windenergienutzung im Wald bereits seit geraumer Zeit möglich und wird auch umgesetzt. Jedoch befinden sich augenblicklich die rahmengebenden Regelungen in einem Novellierungsprozess, so wird beispielsweise das rahmengebende Rundschreiben des zuständigen Ministeriums derzeit überarbeitet und die Planungsgemeinschaften überprüfen die Regionalen Raumordnungspläne bezüglich der Aussagen und Festsetzungen zur Windenergie. Hier beobachten wir die aktuellen Entwicklungen, um für unsere Kunden Planungen erstellen zu können, die auf aktuellsten übergeordneten Planungen und Rahmenbedingungen beruhen.

Verfolgen Sie unabhängig von den aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen eine planerische Leitlinie, welche Sie unabhängig von aktuellen Strömungen und dem tagesaktuellen Geschehen bei Ihrer täglichen Arbeit begleitet?

Planung von Windenergieanlagen ist ein komplexes Themenfeld. Technische, ökologische und ökonomische Aspekte sind in dieser Thematik miteinander verbunden. Dieser Komplexität wird durch die Struktur der PE Becker GmbH perfekt Rechnung getragen. Als Leitlinine ist uns daher stets eine vernetzte Betrachtung aller unterschiedlicher Aspekte sehr wichtig. Wir wollen unseren Kunden eine allumfassende Lösung der ihrerseits an uns gestellten planerischen Aufgaben bieten. Verändern sich auch die diversen politischen Rahmenbedingungen, so sind dennoch die wesentlichen Aspekte solch umfassender Planungen, wie zuvor genannt, zu beachten. Unser besonderes Augenmerk, faktisch die planerische Richtschnur, gilt daher, im Sinne des Kunden einer ausgewogenen Betrachtung aller Aspekte und der Ableitung der richtigen planerischen Konsequenzen. Dieser Aufgabe stellen wir uns gerne! 

Weitere Informationen zur Abteilung:

Umweltplanung – Freiraumplanung

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