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Leistungen der Abteilung Städtebau und Bauleitplanung

Bauleitplanung: Von „A“ wie „Aufstellungsbeschluss“ bis „Z“ wie „Zusammenfassende Erklärung“ – alles aus einer Hand

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Aufstellung, Änderung und z. T. auch Aufhebung von Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) und Satzungen nach Baugesetzbuch. Von der Wahl des passenden Verfahrenswegs über eine saubere, fach- und sachgerechte Entwurfserstellung bis hin zur Formulierung von Bekanntmachungstexten, Abwägungsvorschlägen und Zusammenfassenden Erklärungen unterstützen wir während des gesamten Verfahrens.

Dazu gehört selbstverständlich die Darstellung der Inhalte in einer Planzeichnung, die Formulierung von Textlichen Festsetzungen und deren Erläuterung in einer Begründung – dazu kann aber auch die Unterstützung bei einer landesplanerischen Abstimmung oder bei der Abstimmung mit Behörden gehören. Außerdem haben wir die Möglichkeit, die Planzeichnungen gem. Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe; Richtlinie 2007/2/EC) in XPlan-konformen Datensätzen auszugeben.

Die Koordination der beteiligten Fachplaner und Fachgutachter ist dabei ebenso Teil unseres Leistungsspektrums wie die Berücksichtigung und sachgerechte Abarbeitung von planungsrechtlichen Besonderheiten, z. B. Berücksichtigung von Immissionen, Planungen im Überschwemmungsgebiet, für Vorhaben des großflächigen Einzelhandels oder in Gemengelagen.

In jüngster Zeit kommt mit dem Themenfeld „Klimawandel und Stadtplanung“ ein neuer und interessanter Aspekt dazu, der sich für interdisziplinäre Lösungsansätze anbietet und bei allen Planungen zu berücksichtigen ist.

Sofern im Verfahrensverlauf ergänzende Leistungen gewünscht bzw. erforderlich werden, kann auf die anderen Fachabteilungen unseres multidisziplinären Büros zurückgegriffen werden, so dass auch umweltplanerische Leistungen (Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzuntersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen nach UVPG) von uns erbracht werden können. Sollten Erschließungsplanungen (Straße und/oder Kanal) gewünscht werden, können diese ebenfalls durch unser Büro erarbeitet werden.

Darüber hinaus können Potenzialstudien erarbeitet und ggf. darauf aufbauend die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Realisierung eines Vorhabens geschaffen werden.

Durch Potenzialstudien können sowohl mögliche Standorte für Windenergieanlagen herausgearbeitet als auch Fragestellungen der Baulandentwicklung z. B. zur Identifikation geeigneter neuer Bauflächen, insbesondere für weitere Wohnbebauung, untersucht werden. Neben den formellen Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch gehören auch informelle Planungen zu den Leistungen der Abteilung Städtebau und Bauleitplanung:

Mit städtebaulichen Rahmenplänen oder Entwürfen, Gestaltungs- oder Entwicklungskonzepten werden unsere Aufgaben durch sehr kreative Tätigkeiten ergänzt, die immer einen Blick für Gesamtzusammenhänge und lokale Besonderheiten voraussetzen.

Ziel dieser informellen Planungen ist die Herausarbeitung von Entwicklungsperspektiven oder stadtplanerischen Zielen und deren Konkretisierung in Abbildungen, Plandarstellungen oder durch Konzepte und Erläuterungen in Textform.

Rochus Mey, Dipl.-Geogr., Abteilungsleiter Städtebau und Bauleitplanung