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Schon gewusst?

Energieberater – gefragt wie noch nie!

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 vom 29.04.2009 entwickelt sich das Berufsbild des Energieberaters geradezu dynamisch.

Mittlerweile benötigt man jetzt für jeden Verkauf und für jede Vermietung eines Gebäudes, einer Nutzungseinheit oder Wohnung einen Energieausweis. Dieser wird nach dem errechneten Energiebedarf oder nach dem tatsächlichen Energieverbrauch erstellt. Die Rechtsunsicherheit rund um die EnEV 2009 reguliert das Handbuch „Energieberatung Recht und Technik in der Praxis für Energieberater, Bauingenieure und Architekten“, das kürzlich im Bundesanzeiger-Verlag erschienen ist. Herausgeber ist Dipl.-Ing. Architekt Ulrich Jung, eine der Fachkapazitäten in der Energieberaterszene. Die 26 Autoren dieses 690 Seiten starken Handbuchs lassen kaum eine Frage rund um die Energieberatung offen. Sie vermitteln das Wissen, das Energieberater zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Der Fokus wird neben dem umfangreichen Aufgabenspektrum auf die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Energieberatung gelegt. Ebenso wird die Bewertung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen erläutert. Abschließend wird eine professionelle Beratung für die Ausstellung der verschiedenen Energieausweise präsentiert.