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Schon gewusst?

Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren soll verbessert werden!

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Öffentlichkeit in Zukunft stärker als bisher in die Planung von Großvorhaben eingebunden werden. Obwohl „deren Auswirkungen über die Einwirkungen auf ihre unmittelbare Umgebung hinausgehen und die oft Bedeutung über ihren Standort hinaus haben“, fühlten sich die Bürger bisher nicht ausreichend in laufende Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren involviert.

Hier soll der Regierung zu Folge nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) Abhilfe schaffen. So soll bereits vor der förmlichen Antragsstellung eine „frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen“ erfolgen. In Kombination mit der Möglichkeit zur Äußerung für die Öffentlichkeit sowie der Erörterung und Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde, soll dies zusätzliche Transparenz  und Akzeptanz in der Bevölkerung fördern.

Die zuständige Behörde soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Trägers zu ihrer Durchführung ist indes nicht geplant.

Auch sollen nun „Verallgemeinerungsfähige Regelungen“ zum Planfeststellungsverfahren aus verschiedenen Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen – und überflüssig gewordenen Regelungen gestrichen werden.