Gemeinde Simmerath, Bebauungsplan Nr. 187 - Biorecyclingpark Rollesbroich - inkl. 13. Änderung des Flächennutzungsplans
Die genehmigungsrechtlich vom Privilegierungstatbestand (§ 35 BauGB) durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb abhängige Aufbereitungsanlage für biogene Reststoffe soll nach Aufgabe des benachbarten Landwirtschaftsbetriebs wieder genutzt werden.
Da für den alleinigen Betrieb der Aufbereitungsanlage eine Privilegierung nicht zu erreichen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich erforderlich.
Gemeinde Simmerath
Für den Geltungsbereich soll im Bebauungsplan ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Aufbereitung von Speiseresten" festgesetzt werden, so dass der Betrieb der Annahme- und Aufbereitungsanlage wieder aufgenommen werden kann.
Der Geltungsbereich ist bereits mit den Annahme- und Aufbereitungsgebäuden und -anlagen bebaut. Lediglich im Hinblick auf das Planungsrecht ist hier Anpassungsbedarf gegeben, da aufgrund des Wegfalls der Privilegierung der Betrieb der Anlage nicht mehr gestattet ist.
Der Bebauungsplan weist einen bewusst eng begrenzten Regelungsinhalt mit eindeutiger Zweckbestimmung für das Plangebiet auf, um einer weiteren Ansiedlung gewerblicher Betriebe oder an dieser Stelle unerwünschten Weiterentwicklungen des vorhandenen Betriebs vorzubeugen.
- Aufstellung des Bebauungsplans
- Bearbeitung der Flächennutzungsplanänderung
- Ausarbeitung der erforderlichen Umweltteile (siehe Abteilung Umwelt)